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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(„AGB“) 

 

Von Milana Spaan, Randerather Str. 76, 52525 Heinsberg-Horst („Yogalehrerin“):  

 

§ 1 Allgemeines 

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  1. Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen der Yogalehrerin mit Verbraucher:innen (im Folgenden: „Yogi“), die die Leistungen und Angebote der Yogalehrerin beinhalten, die sie in ihrem Yogastudio „Samasta Yoga“ (im Folgenden: „Yogastudio“) anbietet. Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.  

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Yogalehrerin und dem/der Yogi gehen diesen AGB vor, wenn diese explizit vereinbart wurden. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die schriftliche Bestätigung der Yogalehrerin maßgebend. 

 

§ 2 Vertragsgegenstand & Buchung 

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(1) Die Yogalehrerin bietet in ihrem Yogastudio verschiedene themenbezogene Yogakurse und -workshops, sowie einzelne Yogastunden und Yoga Memberships (im Folgenden gemeinsam: „Leistungspakete“ oder „Leistung“) als reine Dienstleistungen an. Die genaue Bezeichnung und den Umfang der Leistungsangebote veröffentlicht die Yogalehrerin unter anderem auf ihrer Website www.milana-spaan.de und auf ihrem Instagram Profil.  

(2) Die Anfrage des Yogi zur Buchung eines Leistungspakets über das Kontaktformular der Website oder in den Geschäftsräumen der Yogalehrerin stellt ein bindendes Angebot dar. Die Yogalehrerin kann dieses Angebot entweder durch Terminbestätigung oder Freischalten des individuellen Zugangs des Yogi zum Mitgliederbereich auf ihrer Website annehmen. Angebote der Yogalehrerin sind immer freibleibend. Sie schuldet keinen Erfolg i.S.d. §§ 631 ff. BGB.  

 (3) Nachträgliche Änderungen der Leistungsangebote bleiben vorbehalten, haben jedoch auf bereits abgeschlossene Buchungen keinen Einfluss, sofern nicht zwischen der Yogalehrerin und dem Yogi ausdrücklich vereinbart.  

 

§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen 

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  1. Es gelten die am Tag der Buchung benannten Preise.  

  1. Die Abrechnung erfolgt über das Buchungssystem auf der Website der Yogalehrerin oder per SEPA Lastschrift Einzug, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Im Falle des Einzugs per SEPA Lastschrift holt die Yogalehrerin die widerrufliche Einwilligung des Yogis hierzu ein.  

  1. Die einzuziehenden Forderungen sind sofort mit Buchung des jeweiligen Leistungspakets fällig, sofern nicht die Fälligkeit unter aufschiebender Bedingung vereinbart wurde.  

  1. Die Yogalehrerin kann die Leistungserbringung unter der Bedingung von Vorauszahlung durchführen.  

 

§ 4 Leistungsbedingungen 

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(1) Leistungstermine werden entweder bei Buchung des Leistungspakets oder über die Website der Yogalehrerin im Mitgliederbereich bekanntgegeben.  

(2) Kann die Yogalehrerin einen verbindlichen Leistungstermin aus nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten, wird die Yogalehrerin den Yogi unverzüglich darüber informieren und einen neuen Leistungstermin benennen. Nicht vorhersehbare oder nicht zu vertretende Gründe sind beispielsweise bei unvorhersehbarer schwerer Erkrankung der Yogalehrerin oder Untergang ihrer Arbeitsmittel durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder einem sonst unabwendbaren Ereignis gegeben.  

(3) Die Yogalehrerin ist berechtigt, sich zur Erbringung des gebuchten Leistungspakets ganz oder teilweise durch andere Yogalehrerinnen vertreten zu lassen.   

(4) Die Leistungspakete können sowohl vor Ort im Yogastudio, als Online-Veranstaltungen oder in online-offline Hybridform stattfinden. Die Entscheidung, in welcher Form die Leistung erbracht wird, obliegt allein der Yogalehrerin. Die Erbringung der Leistung als Online- oder Hybridveranstaltung stellt keine erhebliche Leistungsänderung dar, insbesondere ist der Yogi nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund der Form der Durchführung zu kündigen.  

 

§5 Vertragslaufzeit & Kündigung  

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  1. Der Vertrag tritt mit Abschluss des Buchungsvorganges in Kraft. Die Laufzeit des Vertrages ist auf den im jeweiligen Leistungspaket benannten Zeitraum bzw. die im Leistungspaket abschließend benannten Leistungstermine (im Folgenden: „vereinbarte Laufzeit“) begrenzt, sofern der Yogi den Vertrag nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert. Der Yogi kann die Verlängerung durch schriftliche Erklärung an die Yogalehrerin, oder über die Website der Yogalehrerin und dem darin integrierten Mitgliederbereich vornehmen.  

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Leistungen innerhalb von 6 Monaten ab Buchung von dem Yogi in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Yogi die Leistungen in vorbezeichnetem Zeitraum nicht in Anspruch, so erlischt sein Anspruch auf die Leistung automatisch.  

  1. Bucht der Yogi Kurse oder Workshops mit festgelegten Leistungsterminen, bezieht sich sein Leistungsanspruch ausschließlich auf die bei Buchung genannten Termine, sofern nicht eine Terminverschiebung seitens der Yogalehrerin erfolgt. Nimmt der Yogi an einem, mehreren oder allen festgelegten Terminen nicht teil, hat er keinen Anspruch auf Durchführung von Ersatzterminen, Rückzahlung des Leistungspreises oder sonstige Schadensersatzansprüche gegenüber der Yogalehrerin.  

  1. Endet der Vertrag nicht automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, hat der Yogi hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich zu kündigen.  

  1. Zieht der Yogi um und befindet sich der neue Wohnsitz des Yogi außerhalb eines Radius von 20km vom Standort des Yogastudios in der Randerather Str. 76, 52525 Heinsberg-Horst entfernt, steht dem Yogi ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern die Leistung nicht auch online oder in Hybridform erbracht werden kann.  

  1. Kann der Yogi aus gesundheitlichen Gründen aufgrund ärztlicher Anweisung die Leistungen dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von 6 Monaten nicht in Anspruch nehmen, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu. Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.  

 

§ 6 Widerrufsrecht 

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Dem Yogi steht, sofern er das Leistungspaket nicht direkt im Yogastudio bucht, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.   

 

Widerrufsrecht & Widerrufsfrist   

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Der Yogi hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Yogi die Yogalehrerin (Milana Spaan, Randerather Str. 76, 52525 Heinsberg-Horst, Telefonnummer +49 163/6052596, Email coaching@milana-spaan.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, SMS, Whatsapp, Instagram-Chat oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Yogi die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.    

  

Folgen des Widerrufs   

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Wenn der Yogi den Vertrag widerruft, hat die Yogalehrerin alle Zahlungen, die sie von dem Yogi  erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über dessen Widerruf des Vertrags bei der Yogalehrerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Yogalehrerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Yogi bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Yogi wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Yogi wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.   

Hat der Yogi verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Yogi der Yogalehrerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Yogi die Yogalehrerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Hat der Yogi verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll und hat die Yogalehrerin die Dienstleistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht des Yogi vollständig.   

 

§7 Nutzung des Yogastudios 

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  1. Die von der Yogalehrerin zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen von dem Yogi ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Die Yogalehrerin behält sich vor, Fahrzeuge, die die Parkplätze über diesen Zeitraum hinaus belegen, kostenpflichtig abschleppen zu lassen.  

  1. Der Yogi ist berechtigt, die von der Yogalehrerin im Yogastudio zur Verfügung gestellten Matten, Tücher, Kissen und Decken, Yogablöcke und -gurte und Kristalle während seines Aufenthalts im Yogastudio auf eigene Gefahr zu benutzen. Der Yogi ist gehalten, mit den zur Verfügung gestellten Gegenständen pfleglich umzugehen.  

  1. Die Yogalehrerin ist berechtigt, während Kursen, Workshops oder sonstiger Yogastunden Öle, Räucherstäbchen, Klangschalen oder sonstiges Materialien, Instrumente und Stoffe zur Leistungserbringung zu verwenden. Allergien oder sonstige Empfindlichkeiten gegen einen oder mehrere der vorbezeichneten Materialien, Instrumente und Stoffe hat der Yogi der Yogalehrerin rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung mitzuteilen. Unterlässt der Yogi die Mitteilung, ist die Haftung der Yogalehrerin im Schadensfalle ausgeschlossen.  

  1. Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ist außer bei speziell dafür ausgelegten Workshop- oder Kurskonzepten nicht gestattet.  

  1. Der Yogi ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke mitzubringen und während der Durchführung der Leistung zu konsumieren. Daneben kann der Yogi Getränke im Studio erhalten. Der Yogi hat in jedem Falle dafür zu sorgen, dass die Getränke während der Durchführung der gebuchten Leistung weder auslaufen noch eine Gefahr für die anderen Yogis und/oder die jeweilige Yogalehrerin darstellen.  

 

§ 8 Geistiges Eigentum

 

Die Yogalehrerin hat das alleinige Urheberrecht an den von ihr individuell angebotenen Kurskonzepten inne.  

 

§ 9 Haftung 

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(1) Die Yogalehrerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen der Yogalehrerin beruhen. Sie verfügt über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.  

(2) Die Yogalehrerin erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen anhand der Informationen und Angaben, die der Yogi der Yogalehrerin zu seinem gesundheitlichen Zustand schriftlich oder mündlich zur Verfügung gestellt hat. Für im Einzelfall nichtkompatible Leistungsinhalte aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Yogi verschwiegene Informationen zum gesundheitlichen Zustand oder sonstiger besonderer Anforderungen des Yogis haftet die Yogalehrerin nicht.  

 

§ 10 Form 

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Soweit in diesen AGB die Schriftform vorausgesetzt wird genügt die ausdrückliche Mitteilung per E-Mail, WhatsApp oder über die Website der Yogalehrerin.  

 

§ 11 Vertraulichkeit & Datenschutz 

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Die Yogalehrerin erklärt, bezüglich aller persönlicher, gesundheitlicher Informationen des Yogis, die ihr im Rahmen der Erbringung der Leistung bekannt werden, umfassend und zeitlich unbefristet Stillschweigen zu bewahren. 

 

§ 12 Rechtswahl und Gerichtstand 

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(1) Gerichtsstand ist der Standort des Yogastudios sofern nicht ein anderer Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO vorrangig greift.  

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CISG). 

  

§ 13 Salvatorische Klausel 

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Soweit diese AGB Lücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. 

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